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Die Mittel des Bundessondervermögens in Höhe von 550 Millionen Euro werden entsprechend der Anzahl der Kinder unter drei Jahren wie folgt bereitgestellt: LandVerfügungsrahmen (Angaben in Euro) Baden-Württemberg 73 762 468 Bayern 86 968 023 Berlin 27 161 398 Brandenburg 15 597 452 Bremen 4 397 979 Hamburg 13 599 476 Hessen 42 262 801 Mecklenburg-Vorpommern 10 538 885 Niedersachsen 50 994 727 Nordrhein-Westfalen118 631 959 Rheinland-Pfalz 25 861 025 Saarland 5 701 054 Sachsen 28 322 629 Sachsen-Anhalt 13 843 178 Schleswig-Holstein 18 194 686 Thüringen 14 162 260 (Summe: Deutschland)550 000 000Die diesbezüglichen Jahresbeträge gemäß § 4a Absatz 2 des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes verteilen sich entsprechend.
Der Bundesanteil ist bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen zulässig.
Der Bundesanteil ist bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen zulässig.
Die Mittel des Bundessondervermögens in Höhe von 1 000 Millionen Euro werden entsprechend der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren wie folgt bereitgestellt:…
Die Bundesförderung kann für eine Einzelmaßnahme bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen betragen.
der Anteil der im Rahmen dieses Investitionsprogramms in dem Land bewilligten Bundesmittel höchstens 54 Prozent der investiven Gesamtkosten zu den vorgenannten…
Das Bundessondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ gewährt den Ländern in den Jahren 2008 bis 2013 nach Artikel 104b des Grundgesetzes Finanzhilfen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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