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Das ehrenamtliche Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit. Dieses Engagement soll von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und vom Ministerium unterstützt und gefördert werden. Das Ministerium gewährt Zuwendungen für
die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitarbeitenden und
ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit nach Maßgabe des Sonderurlaubsgesetzes vom 31. Juli 1974 (GV. NRW. S. 768), in der jeweils geltenden Fassung.
die landesweiten Zusammenschlüsse der Träger der freien Jugendhilfe, soweit Belange der Jugendhilfe berührt sind.
Die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendhilfe soll auch Mittel für die Fortbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie im Bereich…
Träger der freien Jugendhilfe und Initiativen, soweit sie in den Bereichen dieses Gesetzes tätig sind, sollen nach Maßgabe des § 74 SGB VIII und den Inhalten…
Zusammenschlüsse von Trägern der freien Jugendhilfe auf Landesebene sind, soweit sie im Einvernehmen mit dem Ministerium erfolgt sind, gesondert zu fördern.…
Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungsfähigkeit der Jugendlichen und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Ein…
die Grundsätze der Förderung des Auf- und Ausbaus und der Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.