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Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten für seine Durchführung die Vorschriften des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X) entsprechend.
Das Ministerium erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Ministerium im Sinne dieses Gesetzes ist das für Kinder und Jugend zuständige Ministerium.
Das Ministerium erläßt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften.
Das für Kommunales zuständige Ministerium erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen. Es erläßt die erforderlichen…
Das Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das für Soziales zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das für Kommunales zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen. Die erforderlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.