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Die oberste Landesjugendbehörde erlässt die zur Durchführung des SGB VII und dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Die Oberste Landesjugendbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Die Oberste Landesjugendbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Das für Soziales zuständige Ministerium wird ermächtigt, für die Durchführung des SGB XIV erforderliche Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu…
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für Inneres zuständige Ministerium.
zu treffen und die zuständigen Behörden zu bestimmen. Es erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften.
Das Ministerium erläßt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.