§ 2 KlaCbMstrVMeisterprüfungsberufsbild
In den Teilen I und II der Meisterprüfung im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk hat der Prüfling den Teil seiner beruflichen Handlungskompetenz nachzuweisen,…
§ 8 Abs. 1 KlaCbMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II
In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die besonderen…
§ 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a KlaCbMstrVHandlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden und beurteilen,
§ 1 MetblMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im…