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Im Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, musiktheoretische, physikalische und fertigungstechnische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
Das Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
die Leistungserbringung vorbereiten, hierzu zählen insbesondere
Methoden der Arbeitsplanung und -organisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen und dabei unter Berücksichtigung einzusetzender Instandhaltungs- und Herstellungsverfahren den Einsatz von Personal, Material, Werkzeugen und Maschinen planen,
mögliche Störungen, auch in der Zusammenarbeit mit anderen Betrieben und Zulieferern, in Planungen einbeziehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen entwickeln,
Handhabungshinweise und Produktinformationen für mechanische, elektrische und elektronische Bauteile leistungsbezogen auswerten und erläutern,
Arbeitspläne, Konstruktions- und Fertigungszeichnungen, Montageanweisungen erarbeiten, bewerten und korrigieren sowie
vorbereitende Messungen durchführen,
die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden und beurteilen,
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern und Folgen ableiten,
Fehler und Mängel in der Leistungserbringung erläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ableiten,
Vorgehensweise zur Instandhaltung und Herstellung von Bauteilen, insbesondere durch Sägen, Bohren, Stemmen, Fräsen und Biegen auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten,
Vorgehensweise zur Oberflächenbehandlung von Bauteilen, insbesondere Furnieren, Schleifen und Polieren beschreiben und auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten,
Vorgehensweise zur Herstellung von Verbindungen, insbesondere durch Schrauben, Stiften, Dübeln, Leimen und Kleben, mit ihren Auswirkungen auf das Klangverhalten beschreiben, auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten sowie
Stimm-, Regulierungs- und Intonationsverfahren in Abhängigkeit von Materialeigenschaften, Bauweisen und Nutzungsgrad beschreiben, auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten, sowie
die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere
Kriterien zur Feststellung der Qualität der erbrachten Leistungen erläutern,
Leistungen dokumentieren,
Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,
Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen erläutern und Kunden über Handhabung, Pflege und Wartung informieren,
Leistungen abrechnen,
auftragsbezogene Nachkalkulationen durchführen und Konsequenzen ableiten,
Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung erläutern und beurteilen sowie Lösungen für Reklamationen und Kundeneinwände unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte erarbeiten und erläutern sowie
Serviceleistungen erläutern und bewerten.
Für den Nachweis nach Absatz 1 sind aus den folgenden drei Tätigkeiten zwei Tätigkeiten auszuwählen:
Für den Nachweis nach Absatz 1 sind aus den folgenden drei Tätigkeiten zwei Tätigkeiten auszuwählen:
Für den Nachweis nach Absatz 1 sind die Tätigkeiten des Planens und des Ausführens von Arbeiten zur Fertigstellung eines Klaviers oder eines Oktavmodells…
Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie
Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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