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Im Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Arbeitsschritte festzulegen,
Werkzeuge auszuwählen und einzusetzen,
Messungen durchzuführen,
Temperatur zu legen,
nach Oktaven zu stimmen,
chorrein zu stimmen oder Register zu stimmen,
Teilbereiche eines Instrumentes nach Gehör zu stimmen und
Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen. Die Prüfungszeit der Arbeitsprobe beträgt 30 Minuten.
Des Weiteren soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Arbeitsprobe nach Absatz 2 und auf die Arbeitsprobe nach § 9 Absatz 2 beziehen. Die Bearbeitungszeit für die schriftlich zu bearbeitenden Prüfungsaufgaben beträgt 120 Minuten.
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsprobe zu begründen.
Arbeitsschritte festzulegen,
Arbeitsaufgaben zu planen,
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag statt.
Teile zuschneiden, kontrollieren und zuordnen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.