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Im Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Fehler und Schäden festzustellen,
Arbeitsschritte zu planen,
Werkzeuge auszuwählen und zu handhaben,
Werk- und Hilfsstoffe auszuwählen sowie zu be- und zu verarbeiten,
Verbindungstechniken auszuwählen und Verbindungen herzustellen,
Reparaturarbeiten durchzuführen und
Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt drei Stunden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.