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Die anderen öffentlichen Stellen haben ebenfalls eine Vorbildfunktion zur Anpassung an den Klimawandel und erfüllen diese in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.
Die Landesregierung unterstützt die anderen öffentlichen Stellen dabei unter anderem durch Förderprogramme und Beratungsangebote und stellt Datengrundlagen und vorhandene Erkenntnisse zur Verfügung.
Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird empfohlen, kommunale Klimaanpassungskonzepte aufzustellen und die darin vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Die Landesregierung fördert dabei Maßnahmen zur Unterstützung und Beratung von Gemeinden und Gemeindeverbänden bei der Einführung von Prozessen und Qualitätsmanagementverfahren im Bereich Klimaanpassung.
Die Notwendigkeiten der Klimaanpassung sollen auch im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge Berücksichtigung finden.
Die Länder begleiten die Umsetzung ihrer landeseigenen vorsorgenden Klimaanpassungsstrategien mit einer regelmäßigen Berichterstattung gegenüber der…
Die Landesregierung hat eine Vorbildfunktion und ist verpflichtet, ihre Handlungsmöglichkeiten zu nutzen, um die landesweiten Klimaanpassungsziele nach § 3…
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Hochschulen in Trägerschaft des Landes erfüllen die Vorbildfunktion nach Absatz 1 in eigener Verantwortung. Die…
Die Landesregierung erstellt unter Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie der kommunalen Spitzenverbände eine Klimaanpassungsstrategie.
Die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind seitens der jeweils zuständigen öffentlichen Stellen durch die Erarbeitung und Umsetzung von…
Förderprogramme des Landes zur Verbesserung des Klimaschutzes sowie zur Verbesserung von Klimaanpassungsmaßnahmen haben sich an dem aktuellen Klimaschutzkonzept…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.