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Die Klimaanpassungsziele und die Umsetzung der Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie nach § 8 werden von einem fortlaufenden, wissenschaftlich fundierten Monitoring begleitet. Die Ergebnisse des Monitorings werden veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie nach § 8 Absatz 2 Satz 2.
Zentrale Elemente des Monitorings sind:
eine Erhebung und Darstellung der Klimaentwicklungen in Nordrhein-Westfalen,
eine Erhebung und Darstellung der Auswirkungen des Klimawandels auf Mensch, Natur und Umwelt auch unter der Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen,
ein Überblick über die durchgeführten Maßnahmen der Anpassungsstrategie und
ein Überblick über die Auswirkungen der durchgeführten Anpassungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen.
Das Monitoring bildet die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 mindestens…
gegebenenfalls andere Monitoringtätigkeiten wie Bewertung der Luftqualität, sichtbare Ozonschäden und Waldstreu sowie phänologische Beobachtungen gemäß Anhang I…
Umsetzungsstand wichtiger Strategien und Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung, insbesondere hinsichtlich der in § 5 Absatz 2 Satz 1…
sonstigen Maßnahmen und Vorhaben der Landesregierung,
das Gesundheitsmonitoring, das Monitoring der Gesundheits- und Pflegefachberufe, die Analyse und Aufbereitung von Daten im Zusammenhang mit der pflegerischen…
Angaben zur Identifizierung des informationstechnischen Systems und die daran vorgenommenen, nicht nur flüchtigen Veränderungen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.