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Förderungen im Rahmen des Programms zur Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen betreffend den Kauf und das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs können abweichend von § 9 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2026 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 343) unter Kapitel 6092 Titel 89318 des dazugehörigen Haushaltsplans auch mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 gewährt werden, wenn
die Förderung erst nach dem Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages beantragt wurde und
die erstmalige Zulassung ab dem 1. Januar 2026 erfolgte.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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