§ 4 Abs. 3 Nr. 2 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
des Eigentümers,
§ 29a Abs. 6 PKDBSaSatzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)
Der Umfang des Versicherungsschutzes nach den Absätzen 1 bis 4 kann während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber…
Anlage 2 KVAVVerordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung
Erforderliche Versicherungsleistungen: