§ 18 Abs. 2 KochAusbVInhalt der Zusatzqualifikation
Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
§ 19 Abs. 3 Nr. 2 KochAusbVPrüfung der Zusatzqualifikation
die besonderen Anforderungen an die vegetarische und vegane Küche zu beschreiben und
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 KochAusbVInhalt des Teiles 2
die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
§ 5 Abs. 2 Nr. 7 KochAusbVStruktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und von Pilzen,
Anlage 2 KüchMeistPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2246 - 2247)