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Die Stadt Kerpen und die Gemeinden Blatzheim, Buir, Horrem - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Manheim, Mödrath, Sindorf - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Türnich - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 1 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kerpen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Kerpen werden eingegliedert:
aus der Stadt Frechen die Flurstücke:
Gemarkung Bachem Flur M Nr. 86, 88, 97 und 99;
aus der Gemeinde Heppendorf die Flurstücke:
Gemarkung Heppendorf Flur 9 Nr. 447 bis 450.
Die Ämter Buir, Horrem und Kerpen werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kerpen.
aus der Gemeinde Heppendorf die Fluren und Flurstücke:
aus der Gemeinde Rösrath die Flurstücke:
aus der Stadt Köln die Flurstücke:
aus der Gemeinde Hedem die Flurstücke:
aus der Gemeinde Hohkeppel die Flurstücke:
aus der Gemeinde Bechen die Flur und die Flurstücke:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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