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§ 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) vom 5. November 1974 (GV. NW. S. 1072) wird, soweit er die ehemaligen Gemeinden Buir und Manheim betrifft, bestätigt.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Berzbuir-Kufferath und Lendersdorf-Krauthausen vom 31. Juli 1968 wird bestätigt. [Anlage 7]
für den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Gemeinde Sinnersdorf vom 26. August 1974 (Anlage 1 e):
Von § 1 ausgenommen sind § 7 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), § 65 Absatz 2 Satz 1…
§ 36 Abs. 6 und Abs. 7 gilt entsprechend.
§ 4 Abs. 1 und 2 der Anlagen 10 a und 10 b des Gesetzes zur Neugliederung des Kreises Wiedenbrück und von Teilen des Kreises Bielefeld vom 4. Dezember 1969…
Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg über die aus Anlaß der Eingliederung der Ortsteile Birlinghoven und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.