Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach den örtlichen Bedürfnissen der Kommune soll eine Kosten- und Leistungsrechnung zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geführt werden.
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte regelt die Grundsätze über Art und Umfang der Kosten- und Leistungsrechnung und legt sie dem Vertretungsorgan zur Kenntnis vor.
In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.
In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.
Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung soll eine Kosten- und…
Der Eigenbetrieb hat die für Kostenrechnungen erforderlichen Unterlagen zu führen und nach Bedarf Kostenrechnungen zu erstellen. Hierbei soll eine Kosten- und…
Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der…
In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.