Evaluierung der Vorschriften zur haushaltsmäßigen Behandlung energetischer Maßnahmen in der Energiekrise
Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) Vom 10. Oktober 2006
Die Vorschriften zur haushaltsmäßigen Behandlung energetischer Maßnahmen in der Energiekrise in § 35 Absatz 3a und § 36 Absatz 2a sind im Jahr 2028 hinsichtlich ihrer Wirkung zu evaluieren.
§ 54a KommHVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen