Erwägungsgrund 5 32024L1788
Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich die Union zur Verringerung der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Die Binnenmarktvorschriften für gasförmige Brennstoffe müssen an diese Verordnung angepasst werden. In den Mitteilungen der Kommission vom 8. Juli 2020 mit dem Titel „Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“ (im Folgenden „EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“) und mit dem Titel „Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ (im Folgenden „EU-Wasserstoffstrategie“) sowie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2020 zu einem umfassenden europäischen Konzept für die Energiespeicherung hat die Union in diesem Zusammenhang den Weg zu einer Anpassung der Energiemärkte an die neuen Gegebenheiten, einschließlich der Dekarbonisierung der Gasmärkte, dargelegt. Diese Richtlinie sollte zur Erreichung des Unionsziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit sowie einen ordnungsgemäß funktionierenden Erdgas- und Wasserstoffbinnenmarkt gewährleisten.