§ 11 Abs. 1 SchulstatistikVOVerordnung über statistische Erhebungen an den Schulen und schulischen Einrichtungen sowie den Studien- und Landesseminaren im Saarland (SchulstatistikVO) Vom 23. August 2001
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 6 Abs. 2 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Januar 2017 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Die…
Art. 4 Abs. 1 SN-19971Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
§ 11 KomBekVO SNKommunalbekanntmachungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kommunalbekanntmachungsverordnung vom 19. Dezember 1997 (SächsGVBl. 1998 S.…