§ 21 KONSENS-G
Multiprojektmanagement
(1)
Das Multiprojektmanagement unterstützt die Gesamtleitung beim operativen IT-Controlling der Entwicklungsprogramme und -projekte. Aufgaben des Multiprojektmanagements sind insbesondere:
1.
die programm- und projektübergreifende Koordination und Abstimmung, insbesondere der Zeitplanung der Projekte untereinander,
2.
die Erstellung und Fortschreibung eines programm- und projektübergreifenden Meilensteinplans, Netzplans und kritischen Pfades und
3.
die Überwachung der Meilensteine der Entwicklungsprogramme/-projekte.
(2)
Das Multiprojektmanagement wird organisatorisch durch ein Projektbüro unterstützt.