§ 2 KonsGÜbertragene konsularische Aufgaben
Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften…
§ 56 Abs. 6 PStVVerordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Für die Mitteilungen der Konsularbeamten der deutschen Auslandsvertretungen gilt Absatz 5.
§ 71 Abs. 2 PStVVerordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Für die Fortführung der Konsularregister und für die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus diesen Registern ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Dabei…
§ 2 Abs. 5 BevStatGGesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Bei der Beurkundung eines im Ausland eingetretenen Ereignisses nach den Absätzen 2 bis 4 durch ein deutsches Standesamt ist als Erhebungsmerkmal zusätzlich…