Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft · Abschnitt 6
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden.
§ 25 KonsVerCHEVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen