§ 4 KonsVerRUSVVerordnung zur Umsetzung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation vom 3. März 2021
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 KonsVerBELVVerordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.