§ 26 KonsVerCHEVVerordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 KonsVerAUTVVerordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 KonsVerFRAVVerordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 16 RSFVVerordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.