§ 14 RSFAVVerordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 WSF-ÜVVerordnung zur Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und zur Übertragung von Aufgaben auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 20 des Stabilisierungsfondsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 FinRVVVerordnung über Finanzrückversicherungsverträge und Verträge ohne hinreichenden Risikotransfer
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 ERFSVVerordnung über Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 14 WSF-DVVerordnung zur Gewährung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.