KonzVgV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietAllgemeines Wirtschaftsrecht§ 37 KonzVgVAnwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eFormsVerordnung über die Vergabe von Konzessionen · Abschnitt 4 § 36KI-Hinweise anzeigenBis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind1.§ 8a nicht anzuwenden und 0 02.die §§ 19, 21, 22 und 23 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.