Art 4 KOVAUTVtrG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.