Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft · Abschnitt 1
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 KrAbfWUTechAusbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen