§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
bei einem widerrechtlich benutzten Fahrzeug, solange die widerrechtliche Benutzung dauert, mindestens jedoch einen Monat;
§ 2 Abs. 5 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich…
§ 7 Nr. 3 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
bei einem widerrechtlich benutzten Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug widerrechtlich benutzt,
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen;
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HZAZustVVerordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter
bei einer widerrechtlichen Benutzung ausländischer Fahrzeuge nach § 2 Absatz 5 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sowie