§ 9 Abs. 3 MTSKraftVVerordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 KWGWpIGVermVVerordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 FoMaFüPrVVerordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinenführerin
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.