WpIVergV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 20 WpIVergVInkrafttretenVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten § 19Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 19