KrFrHemmGErgG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 KrFrHemmGErgGGesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen § 3Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. März 1951 in Kraft. § 3