Gesetze
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Beschlüsse, die die Durchführung der Geschäftsordnung betreffen, führt der Landrat aus. Wenn er persönlich beteiligt ist, handelt der Stellvertreter.
Beschlüsse, die die Geltendmachung von Ansprüchen des Kreises gegen den Landrat oder die Amtsführung des Landrates betreffen, führt der allgemeine Vertreter aus.
Beschlüsse, die a) die Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinde gegen den Bürgermeister, b) die Amtsführung des Bürgermeisters, betreffen, führt der…
In Angelegenheiten der Kreisverwaltung obliegt dem Landrat a) die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, b) die Erledigung der ihm vom Kreisausschuß…
Vorsitzender des Kreistags ist der Landrat. Ihm obliegt die repräsentative Vertretung des Kreises. Der Landrat hat im Kreistag Stimmrecht. In den Fällen der §§…
Bei der Wahl ihrer oder seiner Stellvertretungen sowie bei Entscheidungen, die vorher getroffen werden müssen, leitet die Landrätin oder der Landrat oder im…
Für die Vertretung der Kreise in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen gilt § 113 der Gemeindeordnung entsprechend. Vertreter des…
Der Kreistag bestellt eine allgemeine Vertreterin oder einen allgemeinen Vertreter der Landrätin oder des Landrates. Die Bestellung bedarf der Bestätigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.