KrWaffGenV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Die Allgemeinen Genehmigungen nach den §§ 1 bis 3 gelten nicht für die Beförderung von Antipersonenminen oder Streumunition.