§ 41 Abs. 2 GenTGGesetz zur Regelung der Gentechnik
Eine Genehmigung, die vor dem Inkrafttreten der Vorschriften dieses Gesetzes über Anmeldungen sowie Genehmigungspflichten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz…
§ 1 Abs. 1 KrWaffKontrGDV 1Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
Die Befugnis zur Erteilung und zum Widerruf der Genehmigung in den Fällen der §§ 2, 3 Abs. 1 und 2 und des § 4a des Gesetzes wird übertragen.
Art 6 GenBeschlGGesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.
§ 2 Abs. 7 IngG NRWGesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung ,,Ingenieur/Ingenieurin“
Die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilten Genehmigungen gelten als Genehmigungen im Sinne dieser Bestimmung.
§ 37 PrivSchGGesetz Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) Vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985
Die vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erteilten und in diesem Gesetz vorgesehenen Genehmigungen und verliehenen Anerkennungen bleiben in Kraft.