KrWaffKontrGDV 3 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 KrWaffKontrGDV 3Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen § 1Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1Schlußformel