KrWG — InhaltsübersichtTeil 4 Planungsverantwortung›Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werdenGesetzBund§ 42 KrWG(weggefallen)Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen · Teil 4, Abschnitt 3 § 41§ 43 Änderung gegenüber der Fassung vom 31.08.2026 anzeigenDiese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 41§ 43