KrWG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 63 KrWGGeheimhaltung und DatenschutzGesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen · Teil 9 § 62§ 64 Die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz bleiben unberührt.