§ 1 KStoffTechAusbVStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Kunststoff- und Kautschuktechnologen und der Kunststoff- und Kautschuktechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des…
§ 4 Abs. 5 Nr. 1 WerkstoffPrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
Einordnen von Aufbau und Struktur von Kunststoffen,
Anlage KPrüfTechnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3800 - 3802)
§ 4 Abs. 5 Nr. 3 KStoffTechAusbVStruktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild
Aufbereiten von polymeren Werkstoffen und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
Anlage PackmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen und zur Packmitteltechnologin
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 991 - 995)