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Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes,
Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes,
(weggefallen)
Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.