KtgWV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 KtgWVInkrafttretenVerordnung über die zollfreie Einfuhr von Kontingentswaren aus Frankreich in das Saarland (KtgWV) § 3Schlußformel Diese Verordnung tritt am fünften Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ... § 3Schlußformel