§ 11 KürschAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
§ 10 UhrmMstrVVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Uhrmacher-Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
§ 8 Abs. 1 SchriSeMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft.
§ 8 Abs. 1 OrgHbMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.
§ 9 Abs. 1 VergMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Vergolder-Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1990 in Kraft.