KürschAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 KürschAusbVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk § 10Anlage Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. § 10Anlage