§ 1 Abs. 1 KürMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kürschner-Handwerk
Dem Kürschner-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
§ 3 Abs. 3 BBiGBerufsbildungsgesetz
Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung und die Feststellung nach § 1 Absatz 6 am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach der…
§ 1 GrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin
Der Ausbildungsberuf des Graveurs und der Graveurin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 6…