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Der Antrag ist an den Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft als zuständige oberste Landesbehörde zu richten und muss eine genaue Bezeichnung der Gegenstände, deren Eintragung beantragt wird, sowie Angaben über den Eigentümer, den Besitzer und den Aufenthalt der Gegenstände zur Zeit der Antragstellung enthalten.