KultgSchGZustV SL 2 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 KultgSchGZustV SL 2Zweite Verordnung über Zuständigkeit nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung Vom 20. September 1961 § 3Leichte SpracheDiese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. § 3