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Die Kulturförderung des Landes dient der Verwirklichung der in diesem Gesetz genannten Zielsetzungen und kulturellen Aufgaben. Die vornehmlichen Ziele der Kulturförderung sind daher:
die schöpferische Entfaltung des Menschen zu ermöglichen, sei es durch eigenes künstlerisches Schaffen, sei es durch Teilhabe an kulturellen oder künstlerischen Angeboten,
den in Nordrhein-Westfalen lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen, Beeinträchtigung, Alter oder sexueller Orientierung eine freie künstlerische Entfaltung zu ermöglichen,
in der Gesellschaft zu Offenheit und Verständnis für künstlerische Ausdrucksformen und kulturelle Vielfalt auch im Sinne von Diversität beizutragen und die Menschen zur kritischen Auseinandersetzung mit Kultur und Kunst zu befähigen und
die gesellschaftliche und strukturelle Entwicklung in den Gemeinden, Gemeindeverbänden und Regionen des Landes mitzugestalten.
Sie soll insbesondere den Zusammenhalt in der Gesellschaft fördern und dazu beitragen, die Qualität und Attraktivität des Lebens im Land zu verbessern und nach innen und außen sichtbar zu machen.
Das Land entwickelt und realisiert Programme der Kunst- und Kulturförderung zu gesellschaftlich bedeutsamen Themen als Beitrag zur Förderung der Demokratie. Es fördert Vorhaben, die geeignet sind, einen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs und zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten. Die Einrichtungen des kulturellen Lebens und die Kulturförderung sollen diese Dimension von Kunst und Kultur berücksichtigen.
Die Kulturförderung soll die Zusammenarbeit verschiedener Träger der Kulturarbeit unterstützen, wenn diese Synergien erzeugt oder die Qualität der Kulturarbeit steigert.
Bei der Kulturförderung sollen die Bezüge zu anderen Bereichen, insbesondere schulische Bildung, Kinder und Jugend, Soziales, Medien, Verkehr, Stadtentwicklung und Baukultur, wechselseitig beachtet und die Zusammenarbeit gestärkt werden.
Die Kulturförderung soll auf Planungssicherheit ausgerichtet sein, um langfristige Kulturentwicklungen zu unterstützen.
Die Kulturförderung des Landes soll zudem die ökonomischen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler, Gruppen, Projekte und Institutionen verbessern und…
Ziel der Landesförderung ist die Sicherung und Weiterentwicklung des kulturellen Lebens in ländlichen Räumen.
Das Land fördert die interkommunale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie Kooperationen auf nationaler und internationaler Ebene auch durch die…
Der ungehinderte und barrierefreie Zugang zu Kunst und Kultur stehen unter besonderem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Verbindendes Ziel…
Die Förderung des kulturellen Lebens kann durch den Unterhalt und die Förderung öffentlich zugänglicher und nutzbarer Einrichtungen gewährleistet werden. Hinzu…
Kunst und Kultur stiften Sinn, können Menschen Heimat und Orientierung geben, öffnen aber auch Räume der Reflektion und kritischen Distanz. Voraussetzung dafür…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.