Gesetze
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Die Universitätsbibliotheken Bonn, Düsseldorf und Münster nehmen im Auftrag und nach Weisung des Landes arbeitsteilig die Aufgaben einer Landesbibliothek wahr. Sie führen die Bezeichnung „Universitäts- und Landesbibliothek“.
Die Landesbibliotheken wirken daran mit, Kultur, Kunst und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen zu fördern. Sie sammeln, erschließen und bewahren die nordrhein-westfälische Regionalliteratur und stellen diese zur Benutzung bereit. Zu ihren Aufgaben zählt insbesondere auch die Sammlung der Pflichtexemplare.
Sie schützen das historische schriftliche Kulturerbe im Land sowie historisch und kulturell bedeutsame Bestände durch sachgerechte Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete Maßnahmen wie Konservierung, Restaurierung und Digitalisierung. Sie unterstützen andere Bibliotheken in öffentlicher oder privater Trägerschaft mit wertvollen historischen Beständen.
Die Landesbibliotheken erstellen gemeinsam die Nordrhein-Westfälische Bibliographie. Diese verzeichnet und erschließt die Veröffentlichungen mit inhaltlichem Bezug zu Nordrhein-Westfalen unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb Nordrhein-Westfalens verlegt werden.
Das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Pflichtexemplarsammlung der Universitäts- und Landesbibliotheken sowie die Herausgabe der Nordrhein-Westfälischen Bibliographie durch die Entwicklung und den Betrieb von technischen Infrastrukturleistungen einschließlich der digitalen Langzeitarchivierung.
Das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt zentrale, regionale, überregionale und kooperative bibliothekarische Dienstleistungs- und…
Für die Wahrnehmung ihrer landesbibliothekarischen Aufgaben werden die Universitäts- und Landesbibliotheken vom Land finanziert.
Wissenschaftliche Bibliotheken an den staatlich anerkannten Hochschulen des Landes oder anderer Träger sollen sich an den Maßgaben der Absätze 1 und 2…
Das Land unterhält eine zentrale Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken. Sie entwickelt und vermittelt Konzepte und Programme zur Sicherung und zum Ausbau…
Die Landesbibliotheken sind verpflichtet, die Pflichtexemplare zu sammeln. Sie haben die Pflichtexemplare einzuziehen, zu erschließen und für die Benutzung…
Öffentliche Bibliotheken sind unter Beachtung des Hausrechts und im Rahmen der Benutzungsregelungen ihrer Träger frei zugänglich. Sie ermöglichen Nutzerinnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.