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Das Land fördert die von Gemeinden oder Gemeindeverbänden getragenen öffentlichen Musikschulen, wenn diese ein auf Dauer, Umfang, inhaltliche Breite und fachlich-pädagogische Qualität angelegtes Angebot vorhalten, für jedermann zugänglich sind und die fachliche und wirtschaftliche Mitverantwortung der Gemeinde oder des Gemeindeverbands gewährleistet ist. Die Einzelheiten der Förderung und die Fördervoraussetzungen regelt das für Kultur zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch eine Richtlinie.
Das Land fördert Öffentliche Bibliotheken im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert werden insbesondere
Das für Kultur zuständige Ministerium kann mit Gemeinden und Gemeindeverbänden zur mittel- bis langfristigen Erhaltung vorhandener kommunaler…
Die vom Land geförderten oder von den Gemeinden und Gemeindeverbänden getragenen oder geförderten Einrichtungen gemäß § 42 dürfen mit den allgemeinbildenden…
Auf Antrag des Trägers ist der Musikschule die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung „Anerkannte Musikschule in NRW“ durch das für Kultur zuständige…
Das Land fördert Kultureinrichtungen als Orte der kulturellen Bildung und der kulturellen Kommunikation. Es unterstützt insbesondere ihre Zusammenarbeit mit…
Das Land nimmt eigene Kulturaufgaben wahr und unterstützt die kulturellen Aktivitäten in den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe der vom Land zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.