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Musikschulen und Kunstschulen sowie Schulen für Schauspiel und künstlerischen Tanz sind im Rahmen des § 2 Absatz 2 außerschulische Bildungs- und Kultureinrichtungen zur Entwicklung der schöpferischen Betätigung. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Vermittlung einer künstlerisch-musischen Elementarbildung, die Heranführung an das gemeinsame Musizieren, die Bildung des künstlerischen Nachwuchses, die Begabtenfindung und Begabtenförderung im Sinne der künstlerischen Nachwuchsförderung und der Vorbereitung auf ein künstlerisches Studium sowie die Ermöglichung individueller künstlerisch-musikalischer Bildungswege und des lebenslangen Lernens durch Angebote für musik- und kunstinteressierte Menschen aller Altersstufen und Gesellschaftsgruppen.
Sie sind darüber hinaus Einrichtungen der Begegnung unterschiedlicher Kulturen und wichtiger Faktor in der kommunalen Bildungs- und Kulturlandschaft, die sie durch vielfältige Kooperationen beleben. Ihr Ziel ist es, allen Interessierten, vorrangig aber Kindern und Jugendlichen, den Zugang zu einer kulturellen Bildung zu ermöglichen.
Die Kunsthochschulen dienen der Pflege der Künste insbesondere auf den Gebieten der bildenden Kunst, der Musik, der darstellenden und der medialen Künste durch…
die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie musisch-künstlerische Fähigkeiten zu entfalten,
Schulen sind wichtige Orte kultureller Bildung. Sie ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler aus allen Bereichen der Gesellschaft mit unterschiedlichen…
Theater und Orchester sind mit eigenen Veranstaltungen und Angeboten, aber auch im Rahmen von Kooperationen mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen, Orte…
Bei der Kulturförderung sollen die Bezüge zu anderen Bereichen, insbesondere schulische Bildung, Kinder und Jugend, Soziales, Medien, Verkehr, Stadtentwicklung…
die Musikschule mit eigenen öffentlichen Veranstaltungen beziehungsweise Beiträgen zu Veranstaltungen Anderer zum kulturellen Gesamtangebot der Kommune…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.